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Belege in Lexware Warenwirtschaft werden nur noch mit dem Vermerk Entwurf ausgedruckt

Seit dem Juni 2021 Update gibt es in der Lexware Warenwirtschaft eine Änderung. Es gibt den Grundsatz der Unveränderbarkeit von Belegen. Hierbei dürfen Belege nach deren Erstellung nicht mehr verändert werden. Damit werden die GoBD Regeln erfüllt. Um diese zu Erfüllen wurden in der Lexware Warenwirtschaft das festschreiben von Belegen eingeführt. Sprich ein Beleg muss zuerst festgeschrieben werden, wenn dieser an den Kunden versendet wird. Erst dann kann man den Beleg ohne den Zusatz Entwurf ausgeben. Sollte es nach der Festschreibung zu einem Fehler in der Rechnung gekommen, sein kann diese nicht mehr bearbeitet werden, sondern muss storniert und neu ausgestellt werden.

Wie funktioniert nun die Festschreibung?

Sie werden im Druckdialog nun gefragt ob Sie den Beleg festschreiben möchten. Wenn Sie dieses nicht tun, können Sie die Rechnung nur mit dem Vermerk Entwurf ausgeben. Sie können in der Warenwirtschaft unter Extras -> Optionen das Programm auch so einstellen dass es automatisch den Beleg festschreibt um diese Auswahl nicht immer wieder beim Druckdialog auswählen zu müssen.

 

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