Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich meine Firma schließe?
Die Schließung oder Aufgabe eines Unternehmens begründet grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge.
Bei gewerblichen Verträgen trägt das Unternehmen das wirtschaftliche und unternehmerische Risiko seiner Geschäftstätigkeit selbst. Hierzu zählen beispielsweise Umsatzrückgänge, finanzielle Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder die vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebs.
Diese Umstände führen in der Regel nicht dazu, dass bestehende Verträge automatisch beendet werden oder vorzeitig gekündigt werden können. Verträge werden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen und bleiben daher grundsätzlich bis zum vereinbarten Vertragsende wirksam.
Auch nach der Schließung eines Unternehmens sind die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen grundsätzlich weiterhin zu erfüllen.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung?
In Einzelfällen kann CMO einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmen. Hierfür ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Je nach Vertrag und verbleibender Laufzeit kann eine vorzeitige Vertragsbeendigung beispielsweise gegen Zahlung einer Ablösesumme vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine solche Regelung besteht jedoch nicht.
Wie gehe ich vor?
- Kündigen Sie Ihren Vertrag zunächst regulär über das Kundencenter.
- Wenden Sie sich anschließend schriftlich an unseren Vertrieb.
- Erläutern Sie die Situation und Ihren Wunsch nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
- Wir prüfen die Möglichkeiten und informieren Sie über das weitere Vorgehen.
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Norman Sommer
Norman Sommer ist Geschäftsführer der CMO Internet Dienstleistungen GmbH. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit den Themen Hosting, Server, Cloud-Lösungen, IT-Infrastruktur und Digitalisierung. Als Autor und fachlicher Ansprechpartner trägt er regelmäßig Inhalte zur Wissensdatenbank und zu technischen Dokumentationen bei.